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Reglement über die berufsethischen Richtlinien

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Die Aufgabe einer Ethikkommission kann nicht nur darin bestehen, die Einhaltung der Richtlinien zu überwachen. Sie soll vielmehr dazu beitragen, die ethische Haltung des Einzelnen und den vereinsinternen Konsensus über berufsethische Grundsätze zu fördern. Die Mitglieder der Ethikkommission sollen in erster Linie als Ansprechpartner und Berater in berufsethischen Fragen zur Verfügung stehen. Ethische Richtlinien sind sehr beschränkt in ihrer Anwendung überprüfbar. Nur bei groben Verstössen kommt, sofern sie überhaupt bekannt werden, ein Verfahren in Gang. Die Ethikkommission sieht sich des weiteren für folgende Aufgaben zuständig:

  1. als Plattform ständig weiterlaufender berufsethischer Reflexion und Diskussion
  2. in beratender und vorbereitender Funktion für allfällige berufsethische Stellungnahmen des Vereins (Vorstandes) nach aussen zur Koordination der berufsethischen Grundsätze der SAGKB mit denjenigen der ausländischen KB-Gesellschaften.

Allgemeines
Mit Beitritt zur SAGKB verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung dieser Grundsätze. Die berufsethischen Richtlinien dienen dem Schutz der Öffentlichkeit vor unethischer Anwendung des Katathymen Bilderlebens durch therapeutisch und pädagogisch tätige Mitglieder der SAGKB als Handlungsorientierung für SAGKB-Mitglieder als Grundlage für die Abklärung von Beschwerden.

Verantwortlichkeit
Die SAGKB-Mitglieder tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln und wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen.
Sie verhalten sich so, dass vorhersehbarer und vermeidbarer Schaden für die davon Betroffenen verhindert wird.
Sie lehnen Aufträge ab, die sie nicht fachgerecht ausführen können oder die den Grundsätzen der SAGKB widersprechen.

Berufliche Kompetenz
Verantwortliches berufliches Handeln erfordert persönliche und fachliche Kompetenz. Die SAGKB-Mitglieder wahren und fördern ihr Wissen und Können durch Fortbildung und Weiterbildung. Sie beachten die Grenzen ihrer Kompetenz.
Sie beschränken ihre Tätigkeit auf den Rahmen ihrer Kompetenz.
Bei fachübergreifenden Aufgaben ziehen sie entsprechende Fachleute bei.
Bei Beeinträchtigung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, treffen sie die angemessenen Vorkehrungen.

Schweigepflicht und Datenschutz
Die SAGKB-Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen.
Sie behandeln Informationen über Personen und Institutionen, die sie im Zusammenhang mit beruflichen Beziehungen erhalten, vertraulich.
Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht.
Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden.
Die SAGKB-Mitglieder sorgen dafür, dass alle Dokumente, welche Informationen vertraulicher Art enthalten, vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Nach 10 Jahren können sie vernichtet werden.

Gestaltung der beruflichen Beziehungen
Die SAGKB-Mitglieder verpflichten sich, ihre beruflichen Beziehungen offen, klar und ohne Benachteiligung der betroffenen Personen oder Institutionen zu gestalten.
Sie respektieren die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung stehen, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
Sie nutzen Schwächen und Abhängigkeitsverhältnisse nicht aus.
Sie unterlassen alle Verhaltensweisen sexueller Art gegenüber Klientinnen und Klienten und gegenüber Auszubildenden.
Sie informieren die Auftraggebenden offen und sachlich über die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Leistungen.
Sie verpflichten sich, vor jeder Übernahme eines Auftrages klare Honorarvereinbarungen zu treffen.
Bei der Tarifgestaltung orientieren sie sich an den FSP-Tarifrichtlinien oder ärztlichen Richtlinien ihres Kantons.

Bekanntmachung von Angeboten
Bei der Bekanntmachung ihrer Angebote verpflichten sich die SAGKB-Mitglieder zu Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit.
Sie unterlassen es, unklare, unzutreffende oder irreführende Angaben über ihre Ausbildung, Titel oder Erfahrungen zu machen.

Mitverantwortung für die Berufsethik der SAGKB und ihrer Mitglieder
Die SAGKB-Mitglieder verpflichten sich, der Ethikkommission in Beschwerdefällen Auskunft zu erteilen und zur Aufklärung der Sachlage beizutragen. Dabei sind die Grundsätze über Schweigepflicht und Datenschutz zu beachten.

Diese Ethikrichtlinien wurden von der Vollversammlung der SAGKB am 3. März 1995 in Fürigen genehmigt.

 Reglement zur Behandlung von Beschwerden durch die Ethikkommission